Heute kommt es im Zuge des FIFA-/DFB-Skandals zu einer erneuten Sitzung des DFB-Ausschusses. Um die Metaphorik des Schachspiels zu bedienen: fielen früher die Bauern... Keine weitere Zusammenarbeit mit dem DFB: Theo Zwanziger weist jede Verantwortung von sich

DFB Logo_abseits.atHeute kommt es im Zuge des FIFA-/DFB-Skandals zu einer erneuten Sitzung des DFB-Ausschusses. Um die Metaphorik des Schachspiels zu bedienen: fielen früher die Bauern so müssen sich nun die „Könige“ des Sports zunehmend der Übermacht der Fakten geschlagen geben. Reihenweise sind Personen nicht mehr tragbar weil die Korruption durch alle Ebenen und alle Strukturen hindurch reicht. Die Einfachheit und Struktur des Blatter’schen Systems korrumpierte mutmaßlich auch Teile des größten und vermeintlich reichsten Verbandes der Welt.

Noch während die DFB Sitzung rund um Präsident Niersbach und den rätselhaften 6,7 Millionen andauerte, setzte dessen Vorgänger und Antagonist Theo Zwanziger die weitere Zusammenarbeit mit der vom DFB beauftragten Kanzlei „Freshfields“ aus. Zwanzigers Anwalt begründet dies mit der Nähe der Kanzlei zum ehemaligen Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam und zum Staat Katar. Der Fußballverband Katars verklagte Zwanziger aufgrund seiner kritischen Aussagen („Krebsgeschwür des Fußballs“).

Weiteres weist Zwanziger jede Verantwortung für die Steuererklärung vom Oktober 2007, die bereits Fall der deutschen Justiz ist, zurück. Zwanzigers Anwalt in einem Schreiben: „[…] im damaligen Zeitpunkt vertrauensvollen und freundschaftlichen Verhältnis meines Mandanten zu Wolfgang Niersbach ist es geradezu absurd, davon auszugehen, dass von meinem Mandanten hier eine Steuererklärung etwa mit problematischen Inhalt „untergejubelt“ worden wäre“.

Auf „Sky Sport News HD“ meinte der Fachanwalt für Steuerrecht Rolf Schwedhelm: „Im normalen Fall der Steuerhinterziehung ist die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn man hier so richtig kräftig zugelangt hat – oder wie wir Juristen sagen, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt – ist die Verjährung zehn Jahre“.

Demnach schlussfolgert Schwedhelm: „Laut Presseerklärung des DFB soll dieser Betrag im Jahr 2006 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden sein. Dann ginge es um die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerveranlagung für 2006. Und die Verjährung beginnt dann mit dem entsprechenden Steuerbescheid, und der ist frühestens 2007 ergangen. Sodass im Jahr 2015 die zehn Jahre noch nicht rum sind“

Fortsetzung folgt!

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